Sichtschutzzaun & Baugenehmigung – was gibt es zu beachten?

Der Sichtschutz zum Nachbar – was ist wichtig?

Vorweg: Das Nachbarrecht in unserem Bundesland zielt auf gute Nachbarschaft und ein friedliches, einvernehmliches Miteinander. Viel Ärger lässt sich vermeiden, wenn man seine Pläne vorher ankündigt, anstatt sich einfach auf sein (vermeintliches) Recht zu verlassen.

Geht es um den Abstand zu einem Nachbargarten, müssen Sie für jeden Zentimeter, der über eine Sichtschutz-Höhe von 150 cm hinausgeht, einen entsprechenden Abstand wählen. Klassischerweise ist ein Sichtschutz 180 cm hoch, dies bedeutet also 180 cm minus 150 cm = 30 cm Abstand zum Nachbarn. Wird das Nachbargrundstück landwirtschaftlich genutzt, müssen Sie zu der obigen Rechnung noch zusätzlich 50 cm hinzufügen. Bei der Beispielhöhe von 180 cm wären es dann 80 cm Abstand.

Befestigung des Zauns am Nachbarzaun

Wichtig ist auch, dass Sie Ihren neuen Sichtschutzzaun nicht einfach an einem bestehenden Zaun des Nachbarn befestigen dürfen. Hier ist die Zustimmung des Nachbarn erforderlich. Holen Sie sich am besten zu Ihrem Zaunprojekt eine schriftliche Einverständniserklärung ein statt nur das mündliche „OK“. Schließlich könnte ein neuer Nachbar einziehen und mit Ihrer Konstruktion nicht einverstanden sein. Am besten ist natürlich, dass Sie Ihren Zaun einfach selbsttragend konstruieren.

Wann benötigt der Sichtschutzzaun eine Baugenehmigung?

Grundsätzlich ist die verbreitete Sichtschutz-Zaunhöhe von 180 cm unproblematisch – insbesondere, wenn Sie gängige Materialien verwenden von Holz über Aluminium bis Glas. Ist der Sichtschutz 2m hoch oder sogar höher, ist das Erfordernis einer vorherigen Genehmigung wahrscheinlich(er).

(Bei der Sichtschutzzaun Baugenehmigung in Bayern sind im Regelfall 2 m Zaunhöhe ohne besondere Genehmigung erlaubt).

Da allerdings die einzelnen Kommunen im Detail noch einmal unterschiedliche Regelungen haben können, ist es immer empfehlenswert, sich vorher schlau zu machen. Dies gilt insbesondere bei der Frage, ob ein Sichtschutzzaun zur Straße erlaubt ist (oftmals tatsächlich nicht). 

Zur Orientierung reicht ein Blick in die Nachbarschaft: Wenn Ihr Wunschzaun bereits unzählige Male in der Umgebung verbaut ist, können Sie davon ausgehen, dass Ihr Zaunprojekt unproblematisch ist.

Sie haben noch Fragen rund um Ihr geplantes Zaunprojekt? Gerne beraten wir Sie bei uns vor Ort in Plochingen. Unsere ausgestellten Sichtschutzzäune sind in aller Regel unproblematisch in Hinblick auf eine Genehmigung.

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